Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Anwendbarkeit

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Produkten von LOGIMARKT SRL gelten für natürliche Personen, juristische Personen, öffentliche Einrichtungen oder andere Personen (zusammenfassend Kunden genannt), die eine Geschäftsbeziehung mit LOGIMARKT (auch Lieferant genannt) aufnehmen und/oder unterhalten.
2. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Verträge, die sich auf den Verkauf und die Lieferung von Waren durch SC LOGIMARKT SRL beziehen. Sie gelten ferner für die Dienstleistungen und/oder die Beratung von LOGIMARKT SRL. Mit der Aufgabe einer Bestellung akzeptiert der Kunde stillschweigend die Bedingungen dieser Vereinbarung. Alle anderen Bedingungen oder Garantien, die nicht im Inhalt dieser Vereinbarung erwähnt werden, sind ausgeschlossen und gelten als nicht geschrieben.
3. Andere Bedingungen, gleich welcher Art, als die in diesem Vertrag genannten, die vom Kunden angewandt werden, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten sind oder nicht, oder andere Bedingungen, die dem Auftrag beigefügt oder mitgeschickt wurden, werden nur dann berücksichtigt, wenn sie von LOGIMARKT SRL schriftlich, ausdrücklich und durch Unterschrift akzeptiert wurden.
4. Jegliche Ausnahmen oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Bedingungen sind ausgeschlossen, wenn sie nicht im Voraus ausdrücklich und schriftlich von LOGIMARKT SRL vereinbart und übernommen wurden.
5. Der Lieferant übernimmt keine anderen Verpflichtungen als die, die in den Bedingungen der Auftragsbestätigung genannt sind. Wenn der Käufer die Auftragsbestätigung nicht annimmt, ist er verpflichtet, den Lieferanten unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Bestellung.
6. Alle Erklärungen, die LOGIMARKT SRL in Angeboten und/oder Offerten, Briefen, Mitteilungen, Katalogen, Empfehlungen, Broschüren und/oder technischen Blättern abgibt, in denen die angebotenen Waren und Dienstleistungen, die Industriebereiche, in denen sie verwendet werden, und ihre Anwendung beworben werden, sind immer als allgemeine Informationen zu verstehen, die sich niemals auf eine bestimmte Art der Anwendung beziehen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die spezifische Verwendung der von LOGIMARKT SRL angebotenen Waren für eine bestimmte Art der Anwendung, sofern nicht beide Parteien schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
7. Wenn eine einzelne Klausel dieser Vereinbarung nicht durchführbar ist oder wird, bleiben die anderen Klauseln davon unberührt. Sie bleiben gültig und durchführbar.

II. Angebote, Kostenvoranschläge und Bestellungen

1. Die Bestellungen werden von LOGIMARKT SRL schriftlich, durch eine Auftragsbestätigung oder durch eine Rechnung bestätigt. In Ermangelung einer schriftlichen Zustimmung sind alle Angebote und Kostenvoranschläge des Lieferanten ohne jegliche Verpflichtung. LOGIMARKT SRL ist nur durch die Auftragsbestätigung an den Kunden gebunden.
(2) Die von LOGIMARKT SRL gelieferten Waren unterliegen dem Recht, eine übliche Abweichung in Bezug auf die Mengen und technischen Details vorzunehmen. Dabei kann es sich um Maße, Gewichte und Farbe (Echtheit) handeln.
3. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die in Bestellungen, Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Lieferzeiten für Waren und Dienstleistungen als Richtwerte. Sie gelten nicht als Verpflichtungen von LOGIMARKT.

III. Preise

1. Alle Preise verstehen sich ab Werk, ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Preise für Waren und/oder Dienstleistungen basieren auf den Kostenfaktoren, Steuern, Einfuhrzöllen, Wechselkursen usw., die zum Zeitpunkt des Angebots oder der Preisangabe oder zum Zeitpunkt der Bestätigung gelten.
2. Wenn sich die Kostenfaktoren wesentlich ändern, behält sich LOGIMARKT SRL das Recht vor, das Angebot oder die Offerte zu stornieren oder den Vertrag ganz oder teilweise zu annullieren, ohne dass ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist oder eine Schadensersatzpflicht entsteht.
3. Die Aufrechterhaltung der Gültigkeit von Preisen und Konditionen aus Angeboten, Kostenvoranschlägen und Auftragsbestätigungen aus früheren Bestellungen für wiederholte Bestellungen (Bestellungen desselben Kunden für dieselben Produkte) ist keine Verpflichtung für LOGIMARKT SRL.

IV. Lieferung

1. LOGIMARKT SRL wird die Waren, soweit möglich, zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum oder innerhalb der dort genannten Frist liefern. Wenn in der Auftragsbestätigung eine Lieferung auf Abruf angegeben ist, akzeptiert der Kunde die vollständige Lieferung innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Bestätigung. LOGIMARKT SRL ist berechtigt, die Waren in Teillieferungen zu liefern. LOGIMARKT SRL ist berechtigt, gegebenenfalls bis zu 3% mehr oder weniger als die in der Auftragsbestätigung genannte Menge zu liefern und eine entsprechende Rechnung auszustellen. Wenn der Kunde die Lieferung der Waren zu dem von LOGIMARKT SRL genannten Termin nicht annimmt, werden die Waren im Namen und auf Kosten des Kunden gelagert.
2. Bei Verzögerungen, die durch eine der folgenden Situationen verursacht werden, wird die Lieferfrist ohne weitere Benachrichtigung verlängert:
– der Kunde kommt den in diesem Vertrag genannten Verpflichtungen nicht nach
– andere kommerzielle oder technische Aspekte zwischen den Parteien. Diese müssen im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags stehen und am oder nach dem Datum der Auftragsbestätigung noch zur Klärung anstehen
3. LOGIMARKT SRL hat das Recht, diesen Vertrag zu annullieren oder zu kündigen, ohne weitere Verpflichtungen einzugehen. Sie muss die vom Kunden im Voraus gezahlten Beträge zurückerstatten, wenn eine der oben genannten Situationen eintritt.
4. Dies wird nicht als Vertragsverletzung betrachtet und berechtigt den Kunden nicht, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen und/oder Schadensersatz zu verlangen. Eine Ausnahme bilden die in der Auftragsbestätigung genannten Vertragsstrafen für den Fall, dass LOGIMARKT SRL nicht innerhalb der vereinbarten Frist liefert.

V. Reservierung von Eigentum

1. LOGIMARKT SRL hat Anspruch auf alle gelieferten und noch zu liefernden Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Schulden des Kunden gegenüber LOGIMARKT SRL, aus welchem Grund auch immer sie eingegangen sind. LOGIMARKT SRL kann (unbeschadet ihrer sonstigen Rechte) alle von ihr gelieferten Waren, an denen das Eigentum bei LOGIMARKT SRL verblieben ist, zurückfordern, wenn der Kunde mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug ist oder wenn eine Handlung oder ein Verfahren eingeleitet wird, die bzw. das die Zahlungsfähigkeit des Kunden beeinträchtigt.

VI. Reklamationen und Beschwerden

1. Jede Reklamation in Bezug auf die Waren von LOGIMARKT SRL muss schriftlich erfolgen und LOGIMARKT SRL gemäß den folgenden Schritten mitgeteilt werden:
– Reklamationen in Bezug auf Mengen und sichtbare Mängel, die bei einer regulären Inspektion entdeckt werden würden – innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung
– Beanstandungen, die bei einer normalen sorgfältigen Inspektion nicht hätten entdeckt werden können – innerhalb von 8 Tagen nach der Inspektion, spätestens jedoch 30 Tage nach der Lieferung
2. Der Kunde verliert jegliches Recht auf Reklamationen in einer der folgenden Situationen:
– die Reklamation wurde LOGIMARKT SRL nicht innerhalb der erforderlichen Frist zur Kenntnis gebracht
– LOGIMARKT SRL wurde nicht die Möglichkeit gegeben, die Reklamation vor Ort zu prüfen
– die Ware wird weiterhin verwendet
Die Einreichung einer Reklamation berechtigt den Kunden nicht, die Zahlung aller seiner Schulden gegenüber LOGIMARKT SRL zu verzögern oder zu verweigern oder ein Recht auf Aussetzung des Vertrags auszuüben. Die zurückgesandten Waren werden von LOGIMARKT SRL nur mit einer schriftlichen Genehmigung akzeptiert.
3. Beide Parteien vereinbaren, dass die möglichen Farbabweichungen des Produkts als akzeptiert gelten und unter keinen Umständen als Mangel angesehen werden.

VII. Garantie

1. Für die von LOGIMARKT SRL gelieferten Waren wird garantiert, dass sie aus einwandfreiem Material und mit guter Verarbeitung hergestellt wurden. Sollten dennoch Mängel an den von LOGIMARKT SRL gelieferten Waren auftreten, die auf Herstellungs- und/oder Materialfehler zurückzuführen sind, wird LOGIMARKT SRL nach eigener Wahl eine der folgenden Maßnahmen ergreifen:
– diese Mängel beheben
– sie reparieren lassen
– die für die Reparatur erforderlichen Teile zur Verfügung stellen oder zur Verfügung stellen lassen
– die Waren vollständig ersetzen
– den Rechnungswert der Waren erstatten
Diese Garantie gilt für maximal drei Monate nach der Lieferung.
2Die Reklamationen und Ansprüche im Rahmen dieser Garantie müssen LOGIMARKT SRL per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 8 Tagen nach Auftreten eines Mangels mitgeteilt werden. Wenn die Reklamation nicht innerhalb von 8 Tagen mitgeteilt wird, ist die Garantie nicht gültig und der Käufer kann keine Ansprüche gegenüber LOGIMARKT SRL geltend machen.
3. Die folgenden Mängel sind in jedem Fall von der Garantie ausgeschlossen:
– die normale Abnutzung des Produkts
– die Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen, Betriebsvorschriften usw.
– Montage/Installation oder Reparatur durch Dritte oder den Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LOGIMARKT SRL
– Materialien und/oder Waren, die in Absprache mit dem Kunden verwendet werden
– bei Waren, die nach Maß hergestellt und geliefert werden oder bei denen LOGIMARKT SRL dem Kunden ein Muster vorgelegt hat oder bei denen LOGIMARKT SRL den Anweisungen des Kunden folgt, verpflichtet sich die Partei, die Waren mit den vom Kunden akzeptierten Prototypen zu vergleichen. LOGIMARKT SRL übernimmt nur dann eine Haftung, wenn die Qualität der Ware geringer ist als die Qualität des Musters
4. Wenn LOGIMARKT SRL in Erfüllung seiner Garantieverpflichtungen Teile/Waren ersetzt, gehen die ersetzten Waren oder Teile in sein Eigentum über.
5. Wenn der Käufer eine Reklamation geltend macht und kein Mangel festgestellt wird, für den der Verkäufer haftet, hat der Verkäufer Anspruch auf Entschädigung für die Arbeit und die Kosten, die ihm infolge der Reklamation entstanden sind. Wenn die Behebung der Mängel einen Eingriff in andere Geräte als die Waren erfordert, ist der Käufer für die dadurch verursachten Arbeiten und Kosten verantwortlich.

VIII. Haftung

1. LOGIMARKT SRL haftet nicht für Kosten, Schäden oder Zinsen (einschließlich Folgeschäden), die direkt oder indirekt durch einen Rat oder eine Empfehlung von LOGIMARKT SRL oder durch von LOGIMARKT SRL durchgeführte Arbeiten, durch Nichtlieferung oder durch die Anwendung oder Nutzung der Ware entstehen. LOGIMARKT SRL ist nur für Material- oder Produktionsfehler verantwortlich.
2. Wenn LOGIMARKT SRL die Reklamationen, die sich auf diese Mängel beziehen, für begründet hält, kann eine der folgenden Lösungen gewählt werden:
– Reparatur der Mängel
oder.
– Ersatzwaren im Austausch für die beschädigten Waren liefern
oder.
– den Rechnungswert der Waren im Austausch für die beschädigten Waren zu erstatten
3. LOGIMARKT SRL ist auch nicht verantwortlich für:
– Schäden, Verletzungen oder Verluste als Folge von Handlungen, die vom Kunden verwendete Roh- oder Halbfabrikate, Modelle, Produkte, Werkzeuge usw. betreffen
– Patentverletzungen, Verletzung von Lizenzen oder anderer Urheber- und/oder sonstiger Rechte Dritter infolge der Bearbeitung oder Datennutzung durch den Kunden
– Ausgaben, Schäden und Zinsen (einschließlich Folgeschäden), die sich direkt oder indirekt aus Produktschäden oder aus der Reparatur, dem Ausbau oder dem Ersatz der mangelhaften Ware ergeben
Der Kunde wird LOGIMARKT SRL nicht für andere Ansprüche aufgrund von beschädigten Waren verantwortlich machen.

IX. Gewerbliche Schutzrechte

1. Das Eigentums- und Urheberrecht an allen von LOGIMARKT SRL gelieferten Kostenvoranschlägen, Software, Zeichnungen, Abbildungen, Materiallisten, Angeboten, Spezifikationen und anderen Informationen verbleibt bei LOGIMARKT SRL. Sie dürfen nicht ohne die schriftliche Genehmigung von LOGIMARKT SRL kopiert werden.
2. Der Kunde behandelt alle von LOGIMARKT SRL erhaltenen Informationen streng vertraulich und gibt sie nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von LOGIMARKT SRL an Dritte weiter.
3. Zeichnungen, Software, Stereotypen, Formen oder Werkzeuge (auch wenn sie in Zusammenarbeit mit dem Kunden oder auf dessen Kosten angefertigt wurden) sowie die damit hergestellten Produkte dürfen nicht ohne die schriftliche Genehmigung von LOGIMARKT SRL kopiert werden. Formen, Werkzeuge usw. bleiben Eigentum von LOGIMARKT SRL, auch wenn der Kunde ihre Herstellung in Auftrag gegeben hat oder ihm die Kosten dafür in Rechnung gestellt wurden.

X. Zahlung

1. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern in der Bestätigung nicht anders angegeben. Alle Zahlungen erfolgen ohne Abzug oder Aufrechnung.
2. LOGIMARKT SRL hat das Recht, auf nicht fristgerecht eingegangene Beträge Verzugszinsen in Höhe von 0,10% pro Tag für die ersten 30 Tage und 0,5% pro Tag nach den ersten 30 Tagen des Verzugs zu berechnen.
3. Jede Teilzahlung wird zunächst von den fälligen Strafzinsen abgezogen. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, letztere in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrags, jedoch mindestens 3.000 EUR, die bei der Einziehung und Beitreibung überfälliger Beträge anfallen, gehen zu Lasten des Kunden.

XI. Aussetzung

1. Wenn der Kunde eine Zahlung nicht vollständig leistet, ist LOGIMARKT SRL zu keiner weiteren Leistung verpflichtet und hat das Recht, den Vertrag fristlos und ohne gerichtliche Intervention aufzulösen oder zu kündigen, unbeschadet der Verpflichtung des Kunden, seinen Teil des Vertrages zu erfüllen und/oder LOGIMARKT SRL Schadenersatz zu leisten.

XII. Kontinuierliche Verbesserung

1. Die Produkte von LOGIMARKT SRL unterliegen dem Recht von LOGIMARKT SRL auf kontinuierliche Anpassungen und Änderungen zum Zwecke der Verbesserung der Qualität und Funktionalität.
2. LOGIMARKT SRL hat daher das Recht, seine Produkte zu liefern, die im Vergleich zu den ursprünglich gelieferten Produkten geändert wurden, vorausgesetzt, sie entsprechen den Produktspezifikationen von LOGIMARKT SRL.

XIII. Unvorhergesehene Umstände

1. Höhere Gewalt entbindet den Teil von der Haftung, der seine Verpflichtungen infolge eines solchen Ereignisses nicht erfüllt hat. Keine der Vertragsparteien haftet für die nicht fristgerechte und/oder nicht ordnungsgemäße – vollständige oder teilweise – Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der entsprechenden Verpflichtung durch höhere Gewalt im Sinne des Gesetzes verursacht wurde.
2. Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, ist verpflichtet, die andere Partei innerhalb von 5 Tagen nach Eintreten des Ereignisses zu benachrichtigen, und sie muss alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Folgen zu begrenzen.
3. Wenn dieses Ereignis nicht innerhalb von 15 Tagen nach seinem Eintreten beendet wird, haben die Parteien das Recht, sich gegenseitig die rechtliche Beendigung dieses Vertrags mitzuteilen, ohne dass eine Partei Strafklauseln geltend machen kann.
4. Im Falle von unvorhergesehenen Umständen wie Krieg, sozialen Unruhen, Feuer oder Katastrophen, Streiks, behördlichen Eingriffen, Zollstreitigkeiten sowie im Falle von widrigen Witterungsverhältnissen, Autounfällen, unabhängig davon, ob sie den Lieferanten oder einen seiner Zulieferer oder die beteiligten Frachtführer betreffen, sofern diese unvorhergesehenen Umstände vom Lieferanten nicht verhindert werden können, oder wenn sich die Umstände ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wesentlich ändern, hat der Lieferant das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen oder diesen Vertrag ohne vorherige Ankündigung und ohne Einschaltung der Justiz einseitig zu kündigen, wobei er den Begünstigten lediglich über diese Umstände informieren muss, ohne dass er verpflichtet ist, dem Begünstigten oder Dritten Entschädigungen zu zahlen.

XIV. Recht des Abkommens und Streitigkeiten

1. Die vorliegenden Bedingungen unterliegen dem rumänischen Recht. Alle Angebote und Verträge unterliegen ausschließlich dem rumänischen Recht.
2. Alle Streitigkeiten, die mit den Angeboten und Verträgen von LOGIMARKT SRL zusammenhängen oder daraus entstehen, werden gütlich beigelegt. Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, wird der Streitfall ausschließlich dem Schiedsgericht bei der Handelskammer Rumänien vorgelegt, wobei LOGIMARKT SRL im Falle einer Klageerhebung die Möglichkeit hat, ein Gericht mit einer anderen Zuständigkeit anzurufen.

XV. Änderungen

Die vorliegenden Bedingungen können nicht ohne die schriftliche Zustimmung von LOGIMARKT SRL geändert werden. Bedingungen, die vorgeben, diese Bedingungen zu ändern, sind nur dann verbindlich, wenn sie von LOGIMARKT SRL schriftlich bestätigt werden. Die Bedingungen, die nicht auf diese Weise geändert wurden, bleiben in Kraft.